Das Hauptziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist das Erreichen eines guten ökologischen und chemischen Zustands der Gewässer. Zum Nachweis wird zumeist eine einzugsgebietsbezogene, immissionsorientierte Beurteilung erforderlich. Insbesondere die Einleitungen aus Kläranlagen sowie bei Regen aus den Kanalnetzen sind je nach Gewässertyp und Einzugsgebiet signifikant für die Gewässergüte. Die Nachweise der Immission sind dabei der erste Schritt zur Erstellung von Lösungskonzepten.