1. Nach der A128 ist nur ein Becken vor der Kläranlage zulässig. Bei parallelen Becken muss ggf. ein fiktives MWB als letztes Becken vor der Kläranlage angelegt werden. Dieses enthält die Summe der Drosselleistungen der parallelen Becken und wird daher nicht eingestaut.
2. Bei Definition von z.B. Regenbehandlungsanlagen (Bodenfiltern), als dem Überlauf nachgeschaltete Bauwerke, kann nicht in den Modus FZB gewechselt werden, wenn der Bodenfilter am letzten Bauwerk vor der Kläranlage angeordnet ist. Hier ist die Verbindung zum RBF zu entfernen. Alle anderen Bodenfilter können im System angeschlossen bleiben.